Neues EU-Gesetz: Das gehört in den Altkleidercontainer

22.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit eine Getrennthaltungspflicht auf Alttextilien – auch in Marl. Gut erhaltene Textilien sollen vom Restmüll getrennt erfasst und weiterverwendet oder dem Recycling zugeführt werden. Das gilt jedoch nicht für süffige, verschmutze oder mit Öl beschmierte Bekleidung. Wir klären auf.

In den letzten Wochen erreichten uns Anrufe von beunruhigten Bürgerinnen und Bürgern. Was ist mit alten Kleidungsresten, die am Ende als Putzlappen verwendet wurden? Was ist mit mottenzerfressenem Pullover oder ölverschmierten Latzhosen?

„Diese Textilien können nicht weiterverwertet werden und gehören somit weiterhin in die Restabfalltonne!“, erklärt Abfallberater Julian Wagner. „Es bleibt also alles beim Alten“. Bürgerinnen und Bürger brauchen sich deshalb keine Sorgen zu machen, dass der Restabfallbehälter bei Einwerfen von beschädigten Textilien nicht geleert wird.  

Weiterhin erklärt Wagner: „In die Altkleidercontainer gehören tragbare und saubere Kleidung, Schuhe (paarweise gebündelt), Gürtel, Mützen, Handtaschen, Bett- und Tischwäsche, Handtücher sowie Decken oder Gardinen“. In Marl stehen den Bürgerinnen und Bürgern über 70 Kleidercontainer des ZBH und 31 Altkleidercontainer der werkstatt brassert zu Verfügung.

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