Egal ob im Supermarkt, in Geschäften oder beim Bäcker: Nach beinahe jedem Einkauf haben wir einen Kassenbon in der Hand. Warum der weiße Bon und auch die umweltfreundlich geltende blaue Variante nicht im Altpapierbehälter entsorgt werden dürfen, erklärt nun der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH).
Experten des Umweltbundesamtes sind sich einig: Kassenzettel haben aufgrund von Chemikalien im Altpapier nichts zu suchen – dies gilt auch für die blaubeschichteten Bons. „Der Grund dafür sind die speziellen Beschichtungen der Thermopapiere, die beim Recycling heikel sein können“, erklärt der Betriebshof. Die Inhaltsstoffe gelangen in neue Produkte wie beispielsweise Toilettenpapier und von dort wieder in die Umwelt.
Farbentwicklerfreie Thermopapiere sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, da keine gesundheitsgefährdenden Bisphenole mehr benötigt werden. Jedoch können die blauen Zettel bei der Altpapiersortierung nicht vollständig abgetrennt werden, betont die Internationale Forschungsgemeinschaft Deinking-Technik (INGEDE). Die blauschwarzen Kassenbons würden schon in kleinsten Mengen wegen der hohen Farbstofffracht zur Verschlechterung des Recyclingergebnisses beitragen.
Wie das Umweltbundesamt mitteilt, konnte im Sommer 2023 die aufmerksame Eingangskontrolle einer Papierfabrik gerade noch eine Ladung geschredderten Büropapiers aus dem Verkehr ziehen, die – durchsetzt mit blauen Kassenzetteln – das Potenzial gehabt hätte, bis zu tausend Tonnen Recyclingpapier unbrauchbar dunkel zu färben.
Der ZBH appelliert: „Kassenbons jeglicher Art gehören in den Restabfall“.