Zentraler Betriebshof der Stadt Marl

Bioabfall

Biologisch abbaubare Abfälle wie Garten- und Küchenabfälle sind wiederverwertbar. Sie eignen sich nicht nur für die Herstellung von Kompost, sondern bieten auch ein enormes Potenzial zur Energiegewinnung. Voraussetzung hierfür ist eine getrennte und sortenreine Sammlung dieser Abfälle über die braune Biotonne oder die Verwertung auf dem grundstückseigenen Komposthaufen.

Die Sammlung von Bioabfall ist in Marl haushaltsnah organisiert und erfolgt in einem 14-täglichem Rhythmus. Braune Bioabfallsammelbehälter können für jedes Grundstück beantragt werden, für welches eine Restabfalltonne vorgehalten wird. Die Beantragung muss durch den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung in schriftlicher Form oder per E-Mail beim ZBH erfolgen. Die Bereitstellung erfolgt gebührenfrei, wenn das vorhandene Restabfallvolumen auf dem Grundstück nicht überschritten wird (Bespiel: 1 x 120 Liter Restabfallbehälter wird vorgehalten – 1 x 120 Liter Bioabfallbehälter wird gebührenfrei zur Verfügung gestellt).

Je nach Aufkommen des Bioabfalls stellen wir gerne auch größerer oder zusätzliche Bioabfallbehälter zur Verfügung. Dieses zusätzliche Volumen ist jedoch gebührenpflichtig:

zus. Volumen 20 Liter 40 Liter 60 Liter 80 Liter 120 Liter 160 Liter
zus. Gebühr 5,00 Euro 10,00 Euro 15,00 Euro 20,00 Euro 30,00 Euro 40,00 Euro

 

Zusätzliche Mengen an Grün- und Gartenabfällen dürfen während der täglichen Öffnungszeiten gebührenpflichtig an unserem Wertstoffhof angeliefert werden.

Behältergrößen für die Sammlung von Bioabfall:

  • 40 Liter
  • 80 Liter
  • 120 Liter
  • 240 Liter

In die braune Biotonne dürfen eingefüllt werden:

  • Äste (bis 8 cm Durchmesser)
  • Blumen, Pflanzen und Kräuter
  • Knochen und Gräten
  • Laub
  • Obst, Gemüse und Brot
  • Rasen-, Hecken- und Strauchschnitt
  • Schalen von Nüssen, Eiern und andern Schalenfrüchten
  • Speisereste (gekocht oder roh)
  • verdorbene Lebensmittel (unverpackt)

Nicht eingefüllt werden dürfen:

  • diverse Abfallsammelbeutel aus Plastik (auch biologisch abbaubare bzw. kompostierbare)
  • Asche
  • Bauschutt/Bauabfälle
  • Hochglanzpapier wie Zeitschriften oder Prospekte
  • Kehricht
  • Kleintier- und Katzenstreu sowie Hundekot 
  • Restabfall
  • Steine, Erde, Sand
  • Zigarettenkippen

Vollservice für Bioabfallsammelbehälter:

Die Leerung der Bioabfallsammelbehälter kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder der Hausverwaltung im sogenannten „Vollservice“ gebührenpflichtig erfolgen. Am Leerungstag erfolgt der Transport der Behälter vom Stellplatz des betreffenden Grundstücks zum Abfallsammelfahrzeug sowie der Rücktransport nach erfolgter Leerung, durch den ZBH. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Transportweg vom Stellplatz auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze eine Länge von 15 Meter nicht überschreitet, ebenerdig verläuft, einen festen Untergrund (Asphalt, Pflastersteine, etc.) und kein starkes Gefälle aufweist sowie im Winter eis- und schneefrei gehalten wird.

Sollte der Transportweg die Länge von 15 Metern überschreiten, besteht die Möglichkeit den sogenannten „Vollservice plus“ für eine Wegstrecke von bis zu 25 Metern ebenfalls gebührenpflichtig, zu beantragen.

Jahresgebühr für eine Vollserviceleistung

14-tägliche Leerung 40 Liter 80 Liter 120 Liter 240 Liter
Vollservice
(bis zu 15 Meter Entfernung)
76,11 Euro 76,11 Euro 76,11 Euro 76,11 Euro
Vollservice plus
(bis zu 25 Meter Entfernung)
126,84 Euro 126,84 Euro 126,84 Euro 126,84 Euro

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