Zentraler Betriebshof der Stadt Marl

Park- und Grünflächen

Grünflächen, Parkanlagen und Bäume machen eine Stadt erst lebenswert und prägen ihr Erscheinungsbild. Eine intakte Natur innerhalb des Stadtgebietes ist für das Wohlbefinden von Bewohnern und Besuchern wesentlich und ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität.

Im Marler Stadtgebiet befinden sich neben bekannten Park- und Grünanlagen, mit einer Fläche von ca. 500 Hektar, auch viele Waldflächen sowie Grünanlagen und Bäume entlang öffentlicher Verkehrswege mit insgesamt ca. 40.000 Bäumen und unzähligen Sträuchern, Büschen und Hecken.

Der ZBH pflegt und unterhält im Aufrag der Stadt Marl den Großteil der städtischen Grünflächen und Wälder, des Straßenbegleitgrüns und der Straßenbäume sowie Spielplätze und Sportanlagen.

Spielplätze

Neben Parkanlagen und Wäldern bieten insbesondere Spielplätze einen hohen Erholung- und Freizeitwert für Kinder und Familien.

Der ZBH betreut im Stadtgebiet über 100 Spielplätze und ähnliche Einrichtungen. Zusätzlich zur regelmäßigen Pflege und Reinigung der Flächen sowie der Leerung der Papierkörbe ist die Verkehrssicherheit aller Spielgeräte zu gewährleisten. Um das uneingeschränkte Spielvergnüge sicherzustellen, führt der ZBH in regelmäßigen Abständen genormte Kontrolluntersuchungen und Wartungsarbeiten an diversen Spielgeräten durch und erbringt anschließend notwendige Reparaturen.

Überblick der Spielplätze im Stadtgebiet

Bäume auf öffentlichen Flächen

Neben Wäldern und Parkanlagen befindet sich ca. 14.000 Bäume entlang der städtischen Straßen. Als Sauerstofflieferant und Staubfilter leisten sie einen enormen Beitrag für ein gesunden Klima im Stadtgebiet.
Straßenbäume werden mindestens jährlich auf Stand- und Verkehrssicherheit kontrolliert. Bei Bedarf erfolgen Rückschnitte und auch Fällungen, wobei in der Regel Fällungen Nachpflanzungen zur Folge haben. Ist dies an gleicher Stelle nicht möglich, erfolgt eine Nachpflanzung an einem geeigneten Ort im Stadtgebiet.

Ansprechpartner für Kontroll- und Pflegemaßnahmen ist das Amt für Klimaschutz.
amt68@marl.de 

Eichenprozessionsspinner

Seit einigen Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner auch hierzulande immer weiter ausgebreitet. Hierbei handelt es sich um einen einheimischen Nachtfalter, deren Raupen ein Nesselgift über Brennhaare absondern, welches bei Hautkontakt im schlimmsten Fall zu einer allergischen Reaktion führen kann. Raupennester in Eichen auf öffentlichen Flächen werden daher jährlich durch den ZBH vorbeugend bekämpft und im Bedarfsfall beseitigt. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Ihnen Nester auffallen oder der Verdacht auf einen Befall besteht.

Bäume auf privaten Grundstücken

Auf vielen privaten Grundstücken in Marl gibt es grüne Oasen sowie kleine als auch große Bäume. Jeder Baum trägt zur Luftqualität bei und sorgt für ein gesundes Klima im Stadtgebiet. Daher sind Bäume auf öffentlichen und privaten Flächen durch die Baumschutzsatzung der Stadt Marl besonders geschützt.

Beträgt der Stammumfang eines Baumes, gemessen in einer Höhe von einem Meter, mehr als 80 cm, sind Rückschnitt oder Fällung immer genehmigungspflichtig. Hierdurch sollen willkürliche Fällungen und unsachgemäßen Rückschnitte verhindert werden. Verstöße gegen die Vorgaben der Baumschutzsatzung können ein Bußgeldverfahren zu Folge haben.

Ansprechpartner in Bezug auf die Baumschutzsatzung ist das Amt für Klimaschutz.
amt68@marl.de 

Forst

Im Marler Stadtgebiet erstrecken sich Wälder auf rund 2100 Hektar, wovon sich ca. 380 Hektar im städtischen Eigentum befinden. Diese städtischen Flächen sind fast ausschließlich bewirtschafteter Erholungswald. Seine Funktionen sind vielfältig und umfassen ökologische und soziale Belange. So ist der Wald ein gern genutzter Aufenthaltsort in der Freizeit sowie zur sportlichen Betätigung und gleichfalls die „grüne Lunge“ der Region.

Der Schutz und die Aufrechterhaltung seiner Funktionen sind bei der Bewirtschaftung des Waldes oberstes Ziel. Waldwirtschaftliche Maßnahmen dienen ausschließlich dem Erhalt der Wälder und haben keinen wirtschaftlichen Hintergrund einer Gewinnmaximierung durch die Vermarktung von Holz.

Der ZBH ist mit der Bewirtschaftung der Wälder im Stadtgebiet beauftragt. Diese erfolgt mit Hilfe von mittel- bis langfristigen Betriebsplänen (10-20 Jahre Laufzeit), deren Grundlage die sogenannte Forsteinrichtung darstellt. Hier ist durch neutrale Gutachter und Forstfachleute festgelegt, welche Arbeiten zu Erhaltung der Wälder durchzuführen sind. Dies umfasst auch Fällungen und Neupflanzung.

Weiterhin ist die Verkehrssicherheit der Wälder zu gewährleisten. Hierzu erfolgen regelmäßige Kontrollen der ca. 70 Kilometer Waldrand sowie der angelegten Wegesysteme und deren Instandhaltung. 

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