Stadtentwässerung
Sammlung, Ableitung und Reinigung des im Stadtgebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagwassers ist Grundlage der Daseinsfürsorge. Die einwandfreie Funktion des städtischen Kanalnetzes ist daher von großer Bedeutung für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet sowie den Schutz der natürlichen Ressourcen.
Der ZBH betreibt hierzu ein umfangreiches Kanalnetz aus getrennten Niederschlagswasser- und Schmutzwasserkanälen, mit einer Gesamtlänge von ca. 390 Kilometern.
Weiterhin umfassen das öffentlichen Entwässerungsnetz 68 Regenüberlauf-/Regenrückhaltebecken, 5 Stauraumkanäle, 20 Pumpenstationen und 25 Dükeranlagen, welche die Ableitung der Abwässer zu den Kläranlagen (Marl-West, Marl Ost und Marl-Lenkerbeck) des Lippeverbandes sicherstellen.
All diese technischen Bauwerke unterliegen regelmäßigen Kontrollen sowie Instandhaltungsmaßnahmen. Diese umfassen neben der Prüfung der unterirdischen Anlagen auch Grünpflegearbeiten an oberirdischen Rückhaltebecken oder den Austausch von Kanaldeckeln sowie die Bekämpfung von Ungeziefer.
Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken
Die Instandhaltung und Prüfung von Entwässerungsanlagen und Hausanschlüssen auf privaten Grundstücken obliegen den jeweiligen Grundstückseigentümern. Dies gilt für alle Anlagen und Leitungen bis zum Anschlusspunkt an das öffentliche Kanalnetz.
Der ZBH berät bei der Planung von Erschließungsmaßnahmen und informiert bei Fragen zu privaten Entwässerungseinrichtungen.
Vor dem Anschluss der Grundstücksentwässerung an das öffentliche Kanalnetz ist eine Anschlussgenehmigung bei der Entwässerungsabteilung des ZBH zu beantragen. Zusätzlich sind beim ZBH eine Aufbruchgenehmigung beim Ordnungsamt eine verkehrliche Anordnung für die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum einzuholen.
Gartenwasserzähler
In Marl besteht, wie auch in vielen anderen Städten, die Möglichkeit der Nutzung eines Gartenwasserzählers, um die Abwassergebühren zu reduzieren. Formulare für die Beantragung sowie die jährliche Zählerstandsmeldung finden Sie hier: Link
Ungeziefer
Im Bereich der öffentlichen Entwässerungsanlagen führt der ZBH regelmäßig Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungeziefer durch. Auf privaten Flächen unterliegt die Umsetzung solcher Maßnahmen jedoch den Grundstückseigentümern.
Hinweis: Trotz aller Bemühungen bei der Bekämpfung von Ungeziefer, werden die Tiere nie dauerhaft vertrieben werden können, da neben der Kanalisation der natürliche Lebensraum Grünflächen, Böschungen und Hecken sind.
Planung und Bau von Entwässerungsanlagen
Der ZBH erfüllt alle Aufgaben, welche sich aus der Ableitung und Vorbehandlung von Abwässern im Stadtgebiet ergeben. Diese umfassen neben den o.g. Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen auch die Planung und Ausführung der Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen von Entwässerungsanlagen.
Im städtische Abwasserbeseitigungskonzept werden Zeit- und Maßnahmenpläne für Entwässerungsbaumaßnahmen festgelegt. Auf dieser Grundlage erfolgen durch den ZBH Planung, Ausschreibung und abschließende Umsetzung der Maßnahmen.
Dies bedarf einer umfangreichen Vorbereitung und Abstimmung mit Versorgungsunternehmen, Straßenbaulastträgern, Behörden oder auch Telekommunikationsunternehmen, um Schäden an weiteren Leitungen zu vermeiden und insbesondere Arbeitsprozesse aller Beteiligten aufeinander abzustimmen. Denn jede Baumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum hat Einschränkungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer zu Folge, welche so gering wie möglich gehalten werden sollen.