Zentraler Betriebshof der Stadt Marl

Stadtreinigung

Sauberkeit ist ein entscheidender Faktor für das Stadtbild, welcher durch regelmäßige Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen stark beeinflusst wird. Um ein positives Gefühl beim Aufenthalt im Stadtgebiet zu erzeugen, sind Reinigungsarbeiten durch unterschiedliche Akteure zu erbringen.

Straßenreinigung

Die regelmäßige Reinigung von öffentlichen Straßen/Fahrbahnen, ausgewiesenen Radwegen sowie anderen Wegen und Plätzen erbringt der ZBH. Diese Reinigungsverpflichtung ergibt sich auf Grundlage der Ortsatzung und anderer gesetzlicher Vorgaben.

Für die Reinigung dieser Flächen setzt der ZBH bis zu sieben Kehrmaschinen in unterschiedlichen Größen ein, durch welche Reinigungsarbeiten in regelmäßigen Rhythmen gewährleistet werden. Die Reinigungsleistung auf Fahrbahnen, Radwegen und ausgewiesene Fußgängerzonen umfasst eine Strecke von ca. 42.000 km.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Marl ist die Reinigung bestimmter öffentlicher Straßen (z.B. verkehrsberuhigte Zonen) jedoch den angrenzenden und durch sie erschlossen Grundstückseigentümern übertragen. Hier erfolgt keine Reinigungsleistung durch den ZBH.

Betreffenden Straßen und Flächen sind dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Stadt Marl zu entnehmen.

Gehwegreinigung

Die regelmäßige Reinigung von Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen ist durch die angrenzenden Grundstückseigentümer zu leisten. Grundlage für die Übertragung dieser Leistungen ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Marl.

Die Reinigung hat nach Bedarf, jedoch mindestens monatlich zu erfolgen. Hierbei sind folgenden Vorgaben zu beachten:

  • Gehwege sowie gemeinsamen Geh-/Radwege sind in gesamter Breite zu reinigen
  • Unkraut ist bei der Reinigung zu entfernen
  • bei der Reinigung anfallende Abfälle (auch Laub) sind eigenständig zu entsorgen
  • auch Flächen von Haltestellen sind zu reinigen
  • Laub ist umgehend zu beseitigen, wenn hiervon eine Gefahr ausgehen könnte
  • Kehricht und Laub dürfen nicht in den Rinnstein bzw. auf die Fahrbahn verbracht werden

Öffentliche Papierkörbe

In Fußgängerzonen, an Bushaltestellen, in Grün- und Parkanlagen und auch an anderen stark frequentierten Orten im Stadtgebiet stehen den Marlerinnen und Marlern an ca. 800 Standorten öffentliche Papierkörbe zur Verfügung. Diese dienen dazu, das sogenannte Littering (achtloses Entsorgen von Verpackungsabfällen) zu vermeiden und bieten die Möglichkeit, mitgeführte Verpackungen von Speisen und Getränken oder auch Taschentücher und Hundekotbeutel unkompliziert zu entsorgen. Die Papierkörbe sind jedoch nicht dazu gedacht, Hausmüll oder andere Abfallmengen dort einzufüllen.

Im gesamten Stadtgebiet sind fast alle Standorte mit einem einheitlichen Papierkorbmodell, inklusive eines Aschenbechers, ausgestattet. Neben dem erhöhten Wiedererkennungswert der öffentlichen Papierkörbe, sind diese auch mit einem QR-Code und einer Behälternummer versehen, wodurch Überfüllung oder Beschädigungen unkompliziert dem ZBH gemeldet werden können.

Laubsammlung und Laubsammelbehälter

Bäume sind für viele Marlerinnen und Marler häufig ein Segen und im Herbst zugleich ein Fluch. Sie spenden Schatten sowie Sauerstoff und sind ein wichtiger Faktor für das Klima in der Stadt. Im Herbst jedoch fallen ihrer Blätter und verursachen viel Arbeit für die Bevölkerung, da Anliegerinnen und Anlieger die Reinigung der Gehwege erbringen müssen. Anfallendes Laub muss dabei zügig beseitigt und entsorgt werden.

Die dabei anfallenden Laubmengen übersteigen häufig das Volumen des eigenen Komposthaufens oder der Biotonne. Daher unterstützt der ZBH Anliegerinnen und Anlieger bei der Ausführung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben durch die Bereitstellung von Laubsammelbehältern an Straßen, die einen großen Anteil öffentlicher Straßenbäume aufweisen.

Die Bereitstellung der Behälter erfolgt nach klaren Kriterien. Sie können nicht durch Anwohnerinnen oder Anwohner angefordert werden. In den Behälter darf nur Laub von städtischen Bäumen gesammelt werden. Sie dienen weder zur Entsorgung von Bioabfällen, noch von Hecken- oder Grünschnitt von privaten Grundstücken. In Folge von Fehleinwürfen können einzelnen Sammelbehälter auch dauerhaft eingezogen werden.

Weiterhin besteht während der Herbstmonate die Möglichkeit, Laub von städtischen Bäumen gebührenfrei am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 anzuliefern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Leerung der Laubsammelbehälter nicht auf Anforderung erfolgt und es auch bei der Straßenreinigung während der Herbstzeit zu Verzögerungen kommen kann. Das erhöhte Aufkommen an Laub führt dazu, dass die Kehrmaschinen nicht wie üblich zwei Mal täglich entleert werden, sondern bis zu sechs oder sieben Entleerungsvorgänge durchgeführt werden müssen.

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