Service

Die Feststation und der Umweltbrummis in Sickingmühle, Hüls, Lenkerbeck und Sinsen sind an folgenden Tagen in Marl:

Samstag, 6. Januar;
Samstag, 2. März;
Samstag, 4. Mai;
Samstag, 6. Juli;
Samstag, 7. September;
Samstag, 2. November 

 

Standzeiten der Umwelt-Feststation

  • Wertstoffhof (Zechenstraße 20) 9:00 - 11:30 Uhr
  • Hüls (Marktplatz) 12:30 - 15:00 Uhr

 

Am gleichen Tag ist der mobile Umweltbrummi in diesen Stadtteilen unterwegs:

Sickingmühle Zur Freiheit/Hammer Straße: 9:00 - 9:30 Uhr

Hüls Carl-Duisberg-Straße/Parkplatz vor der Pestalozzi-Schule: 10:00 - 10:30 Uhr

Georg-Herwegh-Straße/Parkplatz vor der Gesamtschule: 11:00 - 11:30 Uhr

Max-Reger-Straße/Einkaufszeile: 12:00 - 12:30 Uhr

Lenkerbeck Bahnhofstraße/Zur Höhe: 13:00 - 13:30 Uhr

Sinsen In de Flaslänne/Marktplatz: 14:00 - 14.30 Uhr

 

Weitere mobile Umweltbrummis kommen an diesen Samstagen nach Alt-Marl, Hamm, Polsum, Drewer und Brassert:

Samstag, 27. Januar;
Samstag, 23. März;
Samstag, 25. Mai;
Samstag, 27. Juli;
Samstag, 28. September;
Samstag, 30. November

 

Dies sind die Standorte und –zeiten:

Polsum Ehrenmal: 9:00 - 9:30 Uhr

Alt-Marl Parkplatz Riegestraße 84 vor der Heinrich-Kiehlhorn-Schule: 9:00 - 9:30 Uhr

Parkplatz zwischen St. Georg-Kirche und Michaelhaus: 10:00 - 10:30 Uhr

Königsberger Straße/Kreuzstraße: 10:00 - 10:30 Uhr

Hamm Merkelheider Weg/Parkplatz vor der Günther-Eckerland-Realschule: 11:00 - 11:30 Uhr

Bachackerweg/Parkplatz vor der Wilhelm-Raabe-Schule: 12:00 - 12:30 Uhr

Drewer Westfalenstraße/Auferstehungskirche: 11:00 - 11:30 Uhr

Kampstraße/Lipper Weg: 12:00 - 12:30 Uhr

Brassert Plaggenbrauckstraße/Schachtstraße: 13:00 - 13:30 Uhr

Brassertstraße/Marktplatz: 14:00 - 14:30 Uhr

 

Zusätzlich können Schadstoffe am Wertstoffhof des ZBH – Zechenstraße 20 – an folgenden Tagen abgegeben werden 

 

Januar 2024
Donnerstag, 11.                  13-17 Uhr
Samstag, 20.                        9-13 Uhr

 

Februar 2024
Donnerstag, 8.                     13-17 Uhr
Samstag, 17.                        9-13 Uhr

 

März 2024
Donnerstag, 7.                     13-17 Uhr
Samstag, 16.                        9-13 Uhr

 

April 2024
Donnerstag, 11.                  13-17 Uhr
Samstag, 20.                        9-13 Uhr

 

Mai 2024
Donnerstag, 16.                  13-17 Uhr
Samstag, 25.                        9-13 Uhr

 

Juni 2024
Samstag, 15.                        9-13 Uhr
Donnerstag, 27.                  13-17 Uhr

 

Juli 2024
Donnerstag, 11.                  13-17 Uhr
Samstag, 20.                        9-13 Uhr

 

August 2024
Donnerstag, 8.                     13-17 Uhr
Samstag, 17.                        9-13 Uhr

 

September 2024
Donnerstag, 12.                  13-17 Uhr
Samstag, 21.                        9-13 Uhr

 

Oktober 2024
Donnerstag, 10.                  13-17 Uhr
Samstag, 19.                        9-13 Uhr

 

November 2024
Donnerstag, 7.                     13-17 Uhr
Samstag, 16.                        9-13 Uhr

 

Dezember 2023
Donnerstag, 12.                  13-17 Uhr
Samstag, 21.                         9-13 Uhr

Info

Bürgerinnen und Bürger können ausschließlich per Mail oder vor Ort (Zechenstraße 20) einen Termin für die Sperrmüllabfuhr beantragen. Folgende Angaben sind notwendig: Name, Adresse, Telefonnummer und Gegenstände, welche entsorgt werden sollen. Anschließend erhalten Antragssteller eine Terminbestätigung per Mail.

Zum Sperrmüll gehören sperrige Haushaltsgegenstände wie zum Beispiel Stühle, Tische, Schränke und anderes Mobiliar sowie Lattenroste und Matratzen. Auch Elektrogeräte wie Backöfen, Kühlschränke, Staubsauger (...) holt der ZBH bei Anmeldung gebührenfrei ab. 

E-Mail

sperrmuell@marl.de

Öffnungszeiten:

montags und samstags von 8:30 – 13:00 Uhr
dienstags bis freitags von 8:30 – 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Einlass auf den Wertstoffhof bis 10 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeit erfolgt. Den Vorgaben des Personals ist Folge zu leisten.

Informationen

Informationen rund um gebührenfreie Annahmen und Annahmen gegen Gebühren erhalten Sie hier. (Flyer, Wertstoffhof)

Sind Sie Marlerin oder Marler? Leider sehen unsere Mitarbeiter Ihnen nicht an, ob Sie in unserer schönen Stadt wohnhaft sind. Somit kann es vorkommen, dass unsere Mitarbeiter einen Blick auf Ihren Personalausweis werfen wollen. Wir bitten um Verständnis

Welche Fahrzeuge sind auf dem Hof erlaubt?

Unser Wertstoffhof bietet viel Platz für Ihre Abfälle - aber leider nicht für alle Fahrzeugtypen. Bitte beachten Sie folgende Zufahrtsregeln:

  • Maximales Gesamtgewicht: 3,5 Tonnen
  • Anhänger sind erlaubt
Darf ich Salz zum Auftauen verwenden?

Auf Gehwegen ist der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nicht gestattet, ihre Verwendung ist prinzipiell nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen - wie bei Eisregen - erlaubt. Das Salz schadet der Umwelt, denn es gelangt über die Kanalisation in Flüsse und Seen, lagert sich in den Böden ab und führt zum Absterben der Pflanzen. Nicht nur die Umwelt dankt allen, die auf Salz verzichten: Auch die Tierfreunde sind froh, wenn ihre Vierbeiner keine „Salzpfoten“ bekommen.

Ist der Vorrat an Streugut beim ZBH ausreichend?

Ja. Beide Silos beim ZBH auf der Zechenstraße sind mit je 200 Tonnen, insgesamt somit 400 Tonnen Salz gefüllt. Ist ein gewisses Quantum entnommen, wird Nachschub bestellt. Zusätzlich hat sich der ZBH bereits eine Notfall-Reserve von 500 Tonnen gesichert, auf die der ZBH ein Exklusivrecht hat. Für ein Maximum an Sicherheit auf den Straßen ist der Einsatz von Streusalz unerlässlich. Die Salzmenge sollte jedoch auf das Notwendigste beschränkt werden. Aus diesem Grund setzt der ZBH die Feuchtsalztechnik ein, bei der die Salzkörner beim Streuen mit einem Salz-/Wassergemisch besprüht werden. Damit wird weniger Salz beim Ausbringen benötigt und das Material haftet besser auf der Straße, statt im Straßengraben zu landen. Ein zusätzlicher Effekt ist, dass eine schnellere und bessere Tauwirkung erzielt wird. Durch den geringeren Materialverbrauch können die Streufahrzeuge eine größere Strecke zurücklegen – eine weitere Ersparnis an Salz, Treibstoff und Zeit.

Neben den Streusalzvorräten unterhält der ZBH tonnenweise Vorräte an Lava- und anderem Splitt, sowie verschiedene Gemische zum Abstumpfen von Geh- und Radwegen.
Am Freibad in Hüls und an der Feuerwache in Hamm wurden darüber hinaus „Außenposten“ eingerichtet, in dem je 30 Tonnen Salz für die kleinen Streuer lagern. So vermeidet der ZBH lange Anfahrtswege aus den östlichen Stadtteilen zur „Zentrale“ an der Zechenstraße.

Wann leistet der ZBH Winterdienst?

Damit der Berufsverkehr rechtzeitig rollen kann, beginnt der Winterdienst bei Schnee und Glätte bereits in den frühen Morgenstunden um circa 4 Uhr. Ziel ist, dass bis 7 Uhr die wichtigsten Straßen und Wege geräumt sind, damit auch die Kinder sicher zur Schule und in die Kindergärten kommen. Danach kümmern sich die Mitarbeiter um die restlichen Wege und Plätze. Je nach Schneehöhe und Arbeitsaufwand – vor allem bei festgefrorenem Alteis – kommen die Mitarbeiter mal mehr, mal weniger zügig voran. Wenn es die Wetterlage erfordert, wird der Winterdienst auch abends aufrecht erhalten. Gut 50 Mitarbeiter sind im Ernstfall in Bereitschaft, so dass sie am nächsten Morgen auch vor dem normalen Dienstbeginn bereits in der Frühe eingesetzt werden können.

Warum darf ich den Schnee nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn kehren?

Beim Kegeln ärgert man sich, wenn die Kugel in der Rinne landet. Gleiches gilt auch beim Schneeräumen: Hier ärgert der in die Gosse gekehrte Schnee die Autofahrer, denn durch die Schneeberge an den Seiten wird die Fahrbahn enger und das Parken am Straßenrand wird unmöglich.

Der ZBH bittet daher, den Schnee nicht auf die Straße zu fegen, sondern – wenn eben möglich - in die Vorgärten zu schütten oder am Straßenrand zu lagern. Das funktioniert in den Wohnstraßen meist ohne Probleme. Schwieriger ist es in Lagen der Innenstadt. Dort können unter Umständen Schneehaufen auf den Gehwegen errichtet werden. „Schnee in der Rinne stört auch bei Tauwetter. Dann werden die Gullis verstopft, so dass das Wasser nicht abfließen kann.

Warum gibt es nicht auf allen Straßen einen Winterdienst?

Der Winterdienst ist grundsätzlich laut Rechtsprechung auf die Straßen bzw. Stellen beschränkt, die als verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich anzusehen sind. Beide Merkmale müssen zusammen vorliegen. Zu den gefährlichen Stellen zählen scharfe, schwierige und unübersichtliche Kurven oder Gefällestrecken, bei denen die Steigung erheblich über das Normalmaß hinausgeht. Verkehrswichtig sind Straßen, wenn sie den Hauptverkehrsfluss aufnehmen, also Straßen, die den Hauptdurchgangsverkehr zu bewältigen haben. Zu den verkehrswichtigen Straßen gehören die verkehrsreichen Durchgangsstraßen bzw. Hauptverkehrsachsen.
Diese Merkmale erfüllen allerdings nur wenige Straßen im Stadtgebiet erfüllt. Die Rechtspflichten der Kommunen im Winterdienst zum Schutz des Fahrverkehrs innerhalb geschlossener Ortslagen sind daher stark limitiert.

Ungeachtet dessen hat der ZBH jedoch Interesse, den Straßenverkehr bzw. Verkehrsfluss - im Rahmen der Daseinsvorsorge und seiner Möglichkeiten - aufrechtzuerhalten. Wegen der besonderen Sicherheit des Verkehrs ist der Winterdienst daher in drei Streustufen eingeteilt. In der ersten Stufe werden die Hauptverkehrsstraßen erfasst; in der zweiten Stufe sind die sogenannten Wohnsammelstraßen enthalten, die dafür sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer aus den Anliegerstraßen auf die Hauptverkehrsstraßen gelangen. Winterdienst in der zweiten Stufe wird jedoch nur praktiziert, wenn sämtliche Maßnahmen in Stufe eins abgeschlossen und keine wiederholten Tätigkeiten erforderlich sind. Anliegerstraßen sind in der dritten Prioritätsstufe. In aller Regel wird hier kein Winterdienst durchgeführt, da die mangelnde Verkehrsbedeutung in diesen Straßen keine Streupflicht begründet.

Viele vom ZBH der Stadt Marl durchgeführte Räum- und Streumaßnahmen gehen daher über das rechtlich Erforderliche hinaus und stellen eine Serviceleistung dar.

Was steht in der Straßenreinigungssatzung zum Winterdienst?

Kurz gefasst schreibt die Satzung vor, dass die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten sind. Auf Straßen ohne Gehwege ist eine circa 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die vorgenannten Flächen, die Fußgängerüberwege - auch in Fußgängerstraßen - und die gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an einem folgenden Werktag bis 7 Uhr und an einem folgendem Sonn- oder Feiertag bis 9 Uhr zu beseitigen.

Welche Alternativen zum Salz gibt es?

Statt Salz empfiehlt Julian Wagner, Abfall- und Umweltberater des ZBH, Sand, Lavastreu oder andere abstumpfende Mittel, wie zum Beispiel Asche aus dem heimischen Kamin zu verwenden: „Dieses Material wirkt sofort und kann liegen bleiben. Das erleichtert die Arbeit und schont die Umwelt“, sagt der Abfallberater. „Wenn die Mitarbeiter des ZBH und die Marler Bürger Hand in Hand arbeiten, erreichen wir das beste Ergebnis und kommen alle unfallfrei durch den Winter“, bittet Michael Lauche um gegenseitige Rücksichtnahme.

Der ZBH hat zu diesem Thema das Umweltinfo 21 – Eis & Schnee auf Straßen und Wegen erstellt. Die Infos liegen an vielen Stellen im Stadtgebiet aus und können auch im Internet heruntergeladen werden.

Wie viele Mitarbeiter des ZBH leisten Winterdienst?

Winterdienst leisten alle Mitarbeiter, die nicht für die Abfallentsorgung und die Entwässerung eingesetzt sind. Also die Kolleginnen und Kollegen aus der Grünflächen-, Straßen- und Friedhofsunterhaltung. Hinzu kommen die Mitarbeiter, die für die Infrastruktur sorgen – Maschinen und Geräte reparieren, Material bereit stellen, Streugut mischen – und die in der Verwaltung die Einsätze koordinieren. Bei Volleinsatz sind rund 150 Frauen und Männer mit dem Winterdienst beschäftigt.

FAKTEN

Zigarettenkippen sind weltweit das am häufigsten weggeworfene Abfallprodukt. Auch in Marl entfernen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH regelmäßig Zigarettenkippen von Gehwegen, Straßen und Grünflächen. Der ZBH weist daraufhin, dass Zigarettenkippen Restabfall sind, denn die Filter sind umweltschädlich: Sie bestehen aus dem Kunststoff Celluloseacetat und je nach äußerem Umfeld kann es bis zu 15 Jahre dauern, bis sie sich zersetzen.

Wenn Filter mit Wasser in Berührung kommen, lösen sich die Stoffe und treten letztlich in die Umgebung über – sie vergiften damit den Lebensraum von kleinen Wassertieren, wie z.B. Wasserflöhe. Neue öffentliche Papierkörbe mit intrigiertem Aschenbecher installiert der ZBH seit einiger Zeit an ca. 750 Standorten im Stadtgebiet. Eine gute Alternative bietet auch immer ein Taschenaschenbecher.

Wichtige Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger hier

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