Geschäftsfelder

Abfallwirtschaft

Bei allen Ihren Fragen rund um das Thema Abfall sind Sie richtig bei der Abfallberatung des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl.

Mehr erfahren


Straßenreinigung

Straßenreinigungspflicht

Die Straßenreinigung wird als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge verstanden. Die Reinigungspflicht für die Gemeinde ergibt sich aus dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen (StrReinG NRW), wonach „die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Gemeinden zu reinigen sind.“ Die rechtlichen Regelungen betreffend der Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Marl können Sie in der Straßenreinigungssatzung nachlesen.

Sinn und Zweck der Straßenreinigung

Die Straßenreinigung soll alle Verunreinigungen entfernen, welche die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder den Verkehr gefährden können. Sie dient damit also im Wesentlichen der Verkehrssicherungspflicht und der Stadtbildpflege.


Stadtentwässerung

Die Abteilung Stadtentwässerung nimmt alle Aufgaben war, die im Zusammenhang mit der Ableitung und Behandlung des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers - das ist Schmutz- und Niederschlagswasser - stehen.
Der Zentrale Betriebshof, Abteilung Stadtentwässerung, betreibt etwa 380 km Abwasserkanal/ Abwasserleitungen. Den größten Anteil macht dabei die Mischwasserkanalisation aus. Außerdem betreut die Abteilung Stadtentwässerung Pumpstationen und Sonderbauwerke.

Mehr erfahren


Park- und Grünflächen

Eine intakte Natur macht eine Stadt erst lebenswert. Bäume, Hecken, Sträucher und Wiesen in Parks und Grünanlagen und entlang der Straßen sind für das Wohlbefinden von Bürgern und Besuchern wesentlich. Das Grün in unserer Stadt beeinflusst die Außenwirkung von Marl maßgeblich. Gut gepflegte Grünanlagen sind zugleich die Visitenkarte der Stadt.

Mehr erfahren


Friedhöfe

Das Bestattungs- und Friedhofswesen der Stadt Marl ist am Zentralen Betriebshof angegliedert.

Mehr erfahren


Straßenunterhaltung

Das Straßen- und Wegenetz auf dem Stadtgebiet von Marl umfasst eine Länge von insgesamt 524 Kilometern.

Die Stadt Marl mit der Abteilung Straßen- und Brückenbau hat als Baulastträger 370 km Stadtstraßen, 124 km Wirtschaftswege und 30 km klassifizierte Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu unterhalten und Instand zu setzen. 

Mehr erfahren

nach oben springen